SCHÜTZENGESELLSCHAFT 1560 DREIEICHENHAIN e.V.
Schützengesellschaft 1560 Dreieichenhain e.V.
Unser Schützenverein ist eine Gemeinschaft von Schützen, die sich der Förderung des Schießsports verschrieben haben. Wir bieten eine Vielzahl von Schießdisziplinen an, darunter Luftgewehr, Luftpistole, Kleinkalibergewehr, Sportpistole, Ordonnanzgewehr, Gebrauchspistole und Revolver, Unterhebelrepetierer, Vorderlader und Bogen.
Optimale Trainingsmöglichkeiten
Wir bieten bestmögliche Unterstützung beim Training und Wettkampf. Unsere Trainer sind erfahrene Schützen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung gerne weitergeben. Sie stehen unseren Mitgliedern jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung und sorgen dafür, dass das Training abwechslungsreich und sicher abläuft.
Mitgliedschaften des Vereins
Wir haben rund 200 Mitglieder und sind als Verein Mitglied im Deutschen Schützenbund e.V., im Hessischen Schützenverband e.V. und im Deutschen Sportbund e.V. Durch unsere Mitgliedschaft in diesen Verbänden sind wir Teil einer großen Gemeinschaft von Schützen und können uns an Wettkämpfen und anderen Veranstaltungen beteiligen.
Jetzt Mitglied werden
Wir sind stolz auf unsere Gemeinschaft und freuen uns immer über neue Mitglieder, die unseren Verein bereichern. Wenn Sie Interesse am Schießsport haben und gerne Teil unserer Gemeinschaft werden möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6103 – 81845. Oder kommen Sie einfach während den Öffnungszeiten des Vereinsheims vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
AKTUELLES
Ankündigung – Vereinsnews 02/2023
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
der Winter und einige bewegte Wochen inklusive der Oster-Feiertage liegen hinter uns und der Frühling steht schon vor der Tür. Somit ist es höchste Zeit, Euch alle wieder auf den gleichen Informationsstand zu bringen.
Neuwahlen des Gesamtvorstandes
Dreieichenhainer Schützen wählen neuen Vorstand und wollen Modernisierung
Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung der SG 1560 Dreieichenhain, einem der ältesten Schützenvereine Hessens, wurde ein neuer Gesamtvorstand gewählt, mit Roland Tomazini als 1. Vorsitzenden. Dieser betonte, dass nicht nur eine teamorientierte Leitung der traditionsreichen Schützengesellschaft beabsichtigt sei, sondern auch die Mitglieder verstärkt eingebunden und der Verein attraktiver gemacht werden solle. Für eine intensivere Teilhabe am Vereinsleben sei unter anderem eine zeitgemäße Gestaltung der Kommunikation nach innen und außen angestrebt, aber auch eine Modernisierung des Langwaffenstandes und des Vereinsheimes sowie eine Erweiterung des Sportangebotes. Hierzu zähle etwa die Neugründung einer Bogenabteilung, für die das große Vereinsgelände ideale Voraussetzungen bieten könne. In Verbundenheit mit der über 460jährigen Tradition solle dem Verein eine neue, zeitgemäße Ausrichtung gegeben werden, welche die gute Gemeinschaft der Mitglieder fördere und von Respekt, Wertschätzung und Achtung aller Menschen als zentralen Werten des Sports geprägt sei.
Chronik der Schützengesellschaft 1560 Dreieichenhain e.V.
450 Jahre Schützenwesen im Wandel
Die Hainer Schützengesellschaft zählt zu den ältesten Vereinen in Hessen, und ihr Bestehen ist nachweislich mehr als 400 Jahre zurückzuverfolgen. Die Anfänge des Schützentums in Deutschland sind bis in das 12. Jahrhundert zurückzuverfolgen. In diesem Jahrhundert kam es zu den ersten Gründungen von Städten, die zum Schutz gegen Feinde und wilde Tiere mit einer Mauer umgeben wurden. Zu dieser Zeit schlossen sich Bürger zur Bewachung dieser Mauer zu Gemeinschaften zusammen. Dies führte zur Bildung von ersten Schützengesellschaften. Auch die Stadt Dreieichenhain wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts durch die Reichsministerialien von Hagen, die eine Burgmannensiedlung neben ihrer Stammburg erbauten, gegründet. Den Burgmannen oblag die Bewachung der Burg und der Stadt.
Ob es damals schon zur Gründung einer Schützengesellschaft kam, ist heute nicht mehr bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass spätestens um 1350, als die Stadt von den Herren von Falkenstein um eine Handwerkersiedlung erweitert wurde, wehrfähige Hainer Bürger sich zu einer zunftartigen Bürgerwehr zusammenschlossen. Die Schützen waren damals noch mit Armbrust, Harnisch, Hellebarden und Sturmhut ausgerüstet. In der ältesten Kellereieinrichtung aus dem Jahre 1428 tauchen erstmals Ausgaben in Höhe von 5 Gulden und 3 Schillingen für neue Armbrüste auf.
Die Hainer Schützen wurden zum Glück nie in ernsthafte kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt. Vielmehr wurden sie zum Schutze ihres Landesherren, der bis zum Aussterben des Grafen Ferdinand von Isenburg-Philippseicheich im Jahre 1920 gleichzeitig Oberschützenmeister war, eingesetzt. Deshalb trug der Verein bis in die sechziger Jahre den Namen „Privilegierte Schützengesellschaft Dreieichenhain“. Das Privileg bestand darin, dass die Stadt dem Verein ein Schießgelände zu Verfügung stellen musste und der regierende Graf das Amt des Oberschützenmeisters einnahm.1433 werden die Schützen auch als Hüter der Weingärten erwähnt. Urkundlich wurde die Schützengesellschaft aus dem Hayn erstmalig bei einem Armbrustschießen 1538 in Büdingen erwähnt. Im Jahre 1560 kam es dann zur eigentlichen Gründung der Schützengesellschaft. Aus den Akten des Staatsarchivs in Darmstadt geht hervor, dass der neu gegründete Verein 1573 zum ersten Male in der Öffentlichkeit bei dem Landesschießen in Darmstadt in Erscheinung trat. 17 Schützen beteiligten sich an diesem Wettkampf.
Mit der Einführung des Schießpulvers wurden die Schützen mit Gewehren ausgerüstet. In einer Verordnung des Grafen von Isenburg aus dem Jahre 1578 finden sich erstmals genauere Angaben über die Tätigkeit der Schützen.
Den 30-jährigen Krieg, während dessen Verlauf viele deutsche Schützengesellschaften erloschen, hat die Hainer Schützengesellschaft unbeschadet überstanden. Allerdings waren die Sitten so verwildert, dass der Graf Wilhelm Moritz von Isenburg und Büdingen am 2. Januar 1722 den Hainer Schützen eine neue Schützenordnung, die einen genauen Einblick in die damaligen Bräuche und Regeln erlaubt, auferlegte.
Weiterhin geht aus dem Schreiben vom 14. November 1848 der GROSS-HERZOGLICHHESSISCHEN REGIERUNGS-COMMISSION DES REGIERUNGS-BEZIRKS DARMSTADT hervor, dass eine Bürgerwehr gebildet werden sollte.
Anno 1870 wurde nämlich der Antrag auf Erneuerung des Schießtandes und Schadloshaltung der weggefallenen Revenuen an den Gemeindevorstand gestellt. Das zur damaligen Zeit so genannte „Alte Schießhaus“ wurde im Jahre 1712 von der Gemeinde erbaut. Es befand sich zwischen der heutigen Schiessbergstrasse und der Stadtmauer. Das alte Schießgelände wurde aufgeteilt und mit Wohnhäusern bebaut. Durch die Bebauung außerhalb der Stadtmauern entsprach das Gelände nicht mehr den polizeilichen Vorschriften. Der Schießbetrieb musste eingestellt werden. Der Antrag wurde von Bürgermeister Jost und den Gemeinderäten gebilligt, und die Bestätigung durch das Kreisamt erfolgte am 15. Juni 1870.
In dieser Gemeinderatssitzung wurde schließlich über die Frage abgestimmt, ob die jahrhundertealte „Schützengerechtigkeit“ erhalten werden sollte. Was verstand man unter Schützengerechtigkeit? Also jeder hiesiger Bürger hatte das Recht, sich an dem Bürgerschießen zu beteiligen und die Revenuen mit auszuschießen. Die Revenuen waren die vom Schießplatz erzielten überschüssigen Einnahmen vom Wiesengrund und der Ertrag der angepflanzten Obstbäume. Die Revenuen wurden auf 60 Gulden jährlich festgelegt.
Für den Wiederaufbau des Schießhauses wurden von der Gemeinde 200 Gulden bewilligt, dafür flossen ab 1. Januar 1871 die Pachten für die Wiesen auf dem alten Schützengelände in die Gemeindekasse. Der neue Schießplatz war das Alimentstück des Heinrich Heil II. von hier, gelegen hinter dem Friedhof an der Spitze der Enggasshügel- und Breitenhaagwegschneise von Westen nach Osten ziehend, längs des Waldsaumes. Heinrich Heil II. wurde durch ein anderes Alimentstück entschädigt. Das neue Schießhaus sollte am 25. Juni 1871 eingeweiht werden, aber wegen ungünstiger Witterung musste die Feier auf den 2. Juli verlegt werden. Die Festrede hielt Bürgermeister Jost.
Am Schießen nahmen 26 Schützen teil, u. a. Oberschützenmeister Seine Erlaucht der Herr Graf zu Philippseich, fünf Schützen aus Neu- Isenburg, drei aus Darmstadt, drei aus Götzenhain, einer aus Egelsbach, sieben aus Langen. Auch ein Schütze aus Frankfurt mit dem alten Hainer Namen Holzmann nahm teil. Der Protokoller in diesem Jahr war Herr Weimar.
Der neue Schießtand wurde nun fleißig benutzt. Bis zum Jahre 1880 waren es 20 bis 25 eingetragene Mitglieder. An den festgelegten Schieß-Sonntagen waren 10 bis 15 Schützen auf dem Stand. Ab 1887 waren nur 16 Mitglieder eingetragen, hiervon nahm die Hälfte am Schießen teil. Die Zahl blieb bis zum Jahre 1920 fast dieselbe. Von nun wirkte der Schütze Phil. Gräser als Werber für die Schützensache und schon im Oktober 1923 waren 32 eingetragene Mitglieder verzeichnet.
Zu dieser Zeit wurde die Odenwälder Schützenvereinigung ins Leben gerufen, der dann auch unser Verein beigetreten ist. Diese Schützenvereinigung war eine Untergliederung des „Mittelrheinischen Schützenbundes“. Jedes Jahr wurde nach der Gründung der „Odenwälder Schützenvereinigung“ ein „Odenwälder Verbandsschießen“ abgehalten. Bei der Delegiertenversammlung der Vereinigung wurde 1925 beschlossen, das nächste Verbandsschießen in Verbindung mit einem Jubiläums- und Preisschießen 1926 in Dreieichenhain abzuhalten. Bei diesem Preisschießen zeigte es sich schon, dass viele Schützen zum Kleinkalibergewehrschießen übergingen. Das Schießen mit der Feuerbüchse war zwischenzeitlich für viele Schützen zu kostspielig geworden. Der breiten Masse war es daher nicht mehr möglich, an dem Schützengeschehen teilzunehmen. Es wurden also drei Kleinkaliberstände gebaut. Die Folge war natürlich, dass das KK-Schießen sowie das Schützentum einen gewaltigen Aufschwung erlebten.
Nachzutragen ist noch, dass zu Fabian 1927 Satzungsänderungen vorgenommen wurden. Der alte Brauch, dass der jedes Jahr abgehende der 1. Schützenmeister für das kommende Jahr den 2. Schützenmeister bestimmte, wurde geändert. Der Vorstand wurde von ab dann von allen Mitgliedern bei der Generalversammlung gewählt. Nach dieser Satzungsänderung wurde Johann Georg Winkel zum 1. Schützenmeister und Heinrich Schomann zum 2. Schützenmeister gewählt. Beide wurden daraufhin jedes Jahr von der Generalversammlung bis zur Vereinsauflösung 1945 in ihrem Amt bestätigt. Die damalige alliierte Militärregierung verbot jegliche Art des Schießens und löste auch sämtliche Schützenvereinigungen auf.
1951 wurden dann wieder der Hessische und der Deutsche Schützenbund neu gegründet, und 1954 kam es schließlich zur Neugründung der Schützengesellschaft in Dreieichenhain. Geschossen wurde zunächst in der Kegelbahn des Gasthauses „Zur Krone“ auf vier Luftgewehrschießständen. Viele fanden Gefallen an dem Schießen mit Luftgewehr und der Verein erlebte einen großen Aufschwung. Heinrich Schomann übernahm dann das Amt des 1. Vorsitzenden. Das Schießen auf den noch bestehenden alten Schießständen war nicht mehr möglich, da dieselben kurze Zeit später der Erweiterung der Stadt zum Opfer fielen.
Leider ging während des Krieges die Hayner Schützenfahne aus dem Jahre 1769 verloren. Bis zu ihrem Verschwinden aus dem Dreieich- Museum zählte diese Fahne zu den ältesten Schützenfahnen Deutschlands.
Der Gedanke nach einer neuen Schießanlage für Feuerwaffen trat wieder in den Vordergrund. Durch das Privileg war die Stadt Dreieichenhain dazu verpflichtet, einen geeigneten Platz für den Bau eines neuen Schießtandes zur Verfügung zu stellen. Das passende Gelände wurde gefunden, geplant, und 1959 wurde mit dem Bau begonnen. Die Bauzeit betrug vier Jahre, da der größte Teil der Bauarbeiten in wie bei uns üblich in Selbsthilfe ausgeführt wurde.
Der Verein beteiligte sich seit der Wiedergründung an sämtlichen Rundenkämpfen des Hessischen Schützenverbandes, sowie an den Kreis-, Landes -und Deutschen Meisterschaften. Grosse Preisschießen wurden besucht, so das Unterfränkische Landesschießen 1957 in Aschaffenburg, das 22. Deutsche Bundesschießen 1961 in München und 1965 das letzte Deutsche Bundesschießen in Hannover.
Auf der am 29.6.1963 eingeweihten Schießanlage am Birkenweg herrschte reger Schießbetrieb, bis im Mai 1965 ein Nachbar sich durch die Schießgeräusche belästigt fühlte und mit einem Prozess drohte. Der Schießbetrieb wurde nach eingehender Beratung im Vorstand nicht eingestellt. Doch was zu erwarten war kam. Der Nachbar verklagte die Schützengesellschaft und es kam zum Prozess am Landgericht Frankfurt. Im April wurde das Urteil gesprochen. Schießverbot für Feuerwaffen!
Zwischenzeitlich verstarb am 25. März 1966 der langjährige 1. Vorsitzende Heinrich Schomann im Alter von 65 Jahren. Sein Nachfolger wurde Heinz Stroh und von 1969 bis 1998 leitete Hainz Steinheimer als 1. Vorsitzender in ununterbrochener Folge die Geschicke der Schützengesellschaft 1560 bis ihm Horst Stroh nachfolgte.
Schwere Zeiten kamen nun für den Verein. Viele Schützen wechselten zu Nachbarvereinen, da auf der Schießanlage nur noch mit Luftgewehr und Luftpistole geschossen werden konnte. Es wurde wieder viel geplant für ein neues Schützenhaus und im August 1969 beschloss der Magistrat der Stadt Dreieichenhain das vorhandene Schützenhaus aufzukaufen und dem Verein ein neues Gelände in der Nähe des Vereins für Hundefreunde und dem Sportverein Dreieichenhain zur Verfügung zu stellen, um somit ein neues Sportzentrum zu schaffen. Doch die anliegenden Vereine äußerten sofort Bedenken gegen die geplante offene Schießanlage. Um nun alle Bedenken endlich für immer aus dem Wege zu räumen, wurde im März 1972 der Antrag gestellt zu überprüfen, ob es nicht ratsamer wäre, den bestehenden Schießtand zu einer geschlossenen Anlage umzubauen. Dieser Antrag wurde vom Magistrat überprüft und am 13. März 1973 gab die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht für den Aus- und Umbau der bestehenden Anlage in eine geschlossene Schießanlage. Weiterhin beschlossen am 16. September 1975 die Stadtverordneten das Gelände am Birkenweg 36 der Schützengesellschaft kostenlos zu übereignen, um sich damit von den Verpflichtungen des schon Jahrhunderte bestehende Privileg lösen zu können. Nach fast vierjähriger Bauzeit konnte am 12. März 1977 die umgebaute und erweiterte Schießanlage ihrer Bestimmung übergeben werden und die Dreieichenhainer Schützen waren einer der ersten Vereine überhaupt mit einer geschlossenen Schießanlage für Feuerwaffen.
Nun konnte wieder der Schießbetrieb ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Zwischenzeitlich wurde auch eine Bogensportabteilung gegründet und ein Bogenschießplatz für diese Abteilung angelegt.
Der Verein beteiligt sich seither an sämtlichen Rundenkämpfen des Hessischen Schützenbundes, sowie an Kreis-, Landes- und Deutschen Meisterschaften. Den größten Erfolg ihrer Geschichte feierte die Schützengesellschaft am 5. Mai 1978 als Gertrud Steinheimer in Düsseldorf als erste Frau Bundesschützenkönigin wurde.
Im Jahre 1999 wurde das Dach über den Schießständen undicht und der damalige Vorstand beschloss einen Luftgewehrstand über den Gewehr- und Pistolenständen im Erdgeschoss zu errichten. Nach Lösung einiger Probleme wurde im Oktober 2006 mit dem Abriss des Dachstuhls begonnen und im August 2007 konnte das erste Obergeschoss eingeweiht werden. Es entstanden 11 Druckluftwaffenstände, ein Auswertzimmer, ein Vorstandszimmer, ein Umkleideraum und zwei Lagerräume.
Auch sportlich entwickelte sich der Verein weiter, und mehrere Mannschaften konnten sich schon zur Teilnahme an verschiedenen deutschen Meisterschaften qualifizieren. Unsere Schützen Norbert Och und Petra Leonhardt entwickelten sich zu hervorragenden Vorderladerschützen und erreichten hessische und deutsche Titel. 2005 errang Norbert Och den deutschen Meistertitel mit dem Perkussionsrevolver. Beide schossen im Hessen – und Deutschen Kader und errangen bei Europa – und Weltmeisterschaften im Einzel und mit der Mannschaft hervorragende Platzierungen. Bei der deutschen Bogenmeisterschaft 2009 errang Norbert Och einen 10. Platz. Auch die Jugend konnte in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erringen. Bei den offenen deutschen Meisterschaften der DSU konnte Patrick Stroh viermal den deutschen Meistertitel erringen. Marion Brabänder, Abdullah Karakurt, Christoph Stroh und Christian Just erreichten mehrere zweite und dritte Plätze.
Heute verfügt der Verein über rd. 200 Mitglieder und es werden folgende Waffenarten geschossen: Bogen, Luftgewehr, Luftpistole, Kleinkalibergewehr, Sportpistole, Vorderlader (Gewehr, Pistole, und Revolver), Ordonnanz- Gewehr und Unterhebelgewehr. Die Trainingstage sind Dienstag, Freitag und Sonntag, die Bogenabteilung trainiert Mittwochs, Donnerstags und Sonntags. Für alle Sportarten stehen dem Verein lizenzierte Trainer zur Verfügung. Am 01. April 2010 hat sich der Verein der Deutschen Schießsportunion (DSU) angeschlossen und nimmt auch den deren Meisterschaften teil. Die Schützengesellschaft 1560 Dreieichenhain e.V. hat seit ihrem Bestehen viele Höhen und Tiefen durchgestanden, und hat dabei immer alles mit ihrem Schützengeist überwunden.
ES IST DER WUNSCH ALLER SCHÜTZEN, DASS DIE SCHÜTZENGESELLSCHAFT AUCH IM 5. JAHRHUNDERT IHRES BESTEHENS WEITER SCHÜTZENGESCHICHTE SCHREIBEN WIRD!
Es hat auch die Bürgerschaft eine freye öffentliche Schutzengerechtigkeit, bekompt deswegen von Gn. Herrschaft zu Hoßen oder Barchet Geldt Sechs Gulden und hat ihre am Oberthor gelegene Zween Schießberge der eine zur rechten so der kleine in welchem vor dießem ein gering Schützen Hauß gestanden, so aber verfallen und der andere zur linken Hand so der große genant wird in welchem ein von der Gemeinde in Anno 1712 ganz neu aufgebautes Schützen Hauß stehet, welche beyde Schießberge in einer auf Lichtmeß der ganzen Schützengesellschaft Zusammenkunft, öffentlich versteigert und dem meist Biethenden verlehnet worden Von dießem jährlichen Zinß nun wird ihnen des Jahres wann geschoßen wird eben so viel alß von Gn. Herrschaft zu Hoßen oder Barchetgeldt ZI. Zu zwo schieben einer Renn und Stechschieben Ein Gulden 15 albs. und bey dem erstem und letzten Schußtag jedes mahl ein Viertel und sonst übrigen Schießtagen auf jeden nur ein halb Viertel Wein gegeben. Hingegen seynd sie verbunden daß derjenige so mitschießet, Geldt für einen Schoppen Wein erlegen soll welchen sie zusammen in einer Compagnie sogleich verzehren. Und wird der Zinß von beyden obbenannten Schießbergen in die Einahme und die Oberwehnte Auslage in die Ausgab der Bürgermeister Rechnung gebracht so ist auch jeder Bürger außer Schultheiß und Gericht auf jeden Schießtag wann geschoßen ward einen Kreutzer zu geben schuldig darvon sie ihre Gaben machen im übrigen müßen sie sich der von der Gn. Herrschaft schriftlich gegebenen und in Händen habenden Schützen Ordnung gemäß halten.
Unter dem Datum vom 1. Juni 1861 schreibt Pfarrer Nebel in die Chronik der Kirchengemeinde Dreieichenhain folgende Zeilen:
Ein hiesiger Mann brachte mir chronikartige Aufzeichnungen eines seiner Vorfahren aus dem vorigen Jahrhundert. Daraus entnehme ich folgende Mitteilung über den letzten in der hiesigen Gegend erlegten Wolf. Nachdem sich in dem ganzen Jahrhundert kein solches Thier hatte sehen lassen, versuchte eines am 18. November 1784 in der Nacht mehrmals den Götzenhainer Pferg zu überfallen, wurde aber jedesmal von dem Schäferknecht verjagt. Der Knecht fand Anfangs keinen Glauben; als aber am 24ten ein Schaf aus dem Neuhöfer Pferg geraubt und hinter dem Brückenweiher zerrissen gefunden wurde, machte man Jagd auf den Wolf. Am 26ten November ging ein, von dem Forstmeister Siebenlist geführtes Treibjagen, bei welchem sich die Hainer Schützengesellschaft beteiligte, durch den Alten Berg und den Götzenhainer Wald nach der Heusenstammer Grenze zu. Endlich fand man den „guten Wolf „ wie sich mein Gewährsmann triumphierend ausdrückt. Siebenlist zerschmetterte ihm mit zwei zugleich geladenen Kugeln die Hinterläufe und fünf weitere Kugeln brachten ihm den Tod. Zwölf Mann trugen darauf die Beute, welche ein Gewicht von 80 Pfunden hatte, in den Hain. Vor dem Orte wurde abgefeuert, dann ein feierlicher Einzug. Voran des Forstmeisters Sohn und Burschen, jeder ein Waldhorn blasend, dann die Schützen und Jäger, je zwei und zwei, zuletzt auf den Schultern der Träger der Wolf, welcher für die aus allen benachbarten Orten herzuströmenden Leute mehrere Tage lang zur Schau ausgestellt war und dann nach Langenselbold dem Fürsten von Birstein überbracht wurde. „ Auch haben die Schützen „ schließt der Bericht „ 5 Gülden vom Herrn Forstmeister zu verzehren bekommen. „ An der Stelle, wo der Wolf erlegt worden, im Domsee nahe der Lustwiese im Götzenhainer Wald, steht heute noch ein Pflock zum Denkzeichen, mit der Inschrift: „ Hier hat der Fürstl. Isenb. Birst. Forstmeister Siebenlist 1784 einen Wolf geschossen. „ Die eiserne Tafel welche diese früher auf andere Weise angebrachte Inschrift trägt, rührt aus dem Jahre 1862.
TRAININGSZEITEN:
Dienstag: 19:00 bis 22:00 Uhr
Freitag: 19:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 18:30 bis 20:00 Uhr Jugendtraining
MITGLIEDSCHAFT:
Schüler, Jugendliche, Studenten, Auszubildende bis 21 Jahre oder auf Nachwei: € 65,00
Erwachsene: € 145,00
Familienbeitrag incl. Kinder bis 21 Jahre: € 210,00
Passive Mitglieder die keine Schießtechnische Erlaubnis benötigen auf Antrag: € 110,00
Ehrenmitglieder: € 0,00
Aufnahmegebühren ab 21 Jahre: € 100,00
STANDGEBÜHREN:
Mitglieder: € 10,00
Gäste die in einem Schützenverband Mitglied sind: € 10,00
Alle anderen Gäste für alle Waffenarten: € 10,00
Gruppen incl. Versicherung, Aufsicht und Munition je Person: € 10,00
Standgebühren sind ausnahmslos von jedem Schützen (Altersgrenzen: ab 14 bis einschl. 75 Jahre), der sich in die Vereins-Schiesskladde zu Trainingszwecken einträgt zu bezahlen. Ausnahmen bilden die Teilnahme an Rundenwettkämpfen, Vereinsmeisterschaften sowie DSU-Ligarunden, hierfür werden keine Standgebühren erhoben.
Die zu bezahlenden Standgebühren können auf freiwilliger Basis im Laufe des Jahres durch Ableistung von bis zu 20 Arbeitsstunden, sofern Arbeitseinsätze anfallen (z.B. Vierteljährliche Standreinigung, Grundstückspflege, Vereinsfeste, Kerb u.ä.), angerechnet werden. Die Abrechnung/Rückgabe der zuvor geleisteten Geldbeträge (Pfand), erfolgt dann spätestens zum Jahresende. Hierzu ist die Vorlage des abgezeichneten Arbeitsbuchs notwendig.
Alternativ können die 20 Arbeitsstunden auch durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von € 200,00 (Stundensatz: € 10,00) abgegolten werden, dies bietet sich z.B. für Mitglieder an, die Schichtdienst arbeiten bzw. sonstige Gründe haben.
Eine Standvermietung an interessierte private Gruppen ist möglich nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand. Grundsätzlich kommen Montag und Mittwoch ab 20:00 Uhr in Betracht, soweit keine Rundenwettkämpfe stattfinden. Anmeldungen bitte 14 Tage vor dem gewünschten Termin. Die Preise verstehen sich jeweils inclusive Karten und Munition.
- Luftgewehr inkl. Versicherung: € 10,00
- Kleinkalibergewehr inkl. Versicherung: € 15,00
VORSTAND
- 1. Vorsitzender Roland Tomazini
2. Vorsitzender Anton Morbitzer
Vorstand Finanzen Ulrich Berner
- Sportleiter Christian Just
- Jugendleiter Horst Stroh
Schriftführer Jan Sachansky
- Leitung Vergnügungsausschuss Thomas Westphal
- Leitung Bauausschuss Ronald Huss
VEREINSSATZUNG
Der Verein führt den Namen „Schützengesellschaft 1560 Dreieichenhain e.V.“ und hat seinen Sitz in 63303 Dreieich, Clubhaus, Birkenweg 36.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Langen unter der Nr. 283 eingetragen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck der Körperschaft ist die Pflege und die Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher Art sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, durch Leibesübung und Kameradschaft.
- Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein hat :
- aktive und passive Mitglieder über 18 Jahre
- jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre
- Ehrenmitglieder
- Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung, sowie auf Verlangen die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält auf Wunsch eine Vereinssatzung. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung, die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.
- Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Mitgliedschaft aktiv / passiv: aktives Mitglied ist, wer Waffenbesitzkarte, Sprengstoffschein oder andere genehmigungspflichtige Bescheinigungen nach dem Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz besitzt oder an Rundenwettkämpfen oder Meisterschaften teilnimmt, Ausnahme: das Mitglied ist in einem anderen anerkannten Schützenverein oder Schützenverband Mitglied. Passive Mitgliedschaft ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und muss vom Vorstand genehmigt werden
- Die Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Veranstaltungen. Ausnahmen werden durch Vorstandsbeschluss von Fall zu Fall bestimmt.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten und die von der Vereinsleitung zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes erlassenen Anordnungen zu beachten. Mitglieder, die die Vereinsinteressen schädigen und trotz wiederholter Mahnungen nicht davon ablassen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 3 (drei) Monaten bezahlt werden.
- Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind berechtigt, an Vorstandssitzungen teilzunehmen, jedoch ohne Stimmrecht. Jedes Mitglied ab 18 Jahren besitzt Stimm- und Wahlrecht. Wählbar sind nur Mitglieder ab 21 Jahre.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung bis zum 30.September des laufenden Jahres. Der Beitrag ist bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen.
- Ein Vereinsmitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes ausgeschlossen werden (§ 5, Abs.2). Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an dem Verein und seinen Einrichtungen.
- Jedes Mitglied bezahlt seine Aufnahmegebühr sowie einen Jahresbeitrag. Die jeweilige Höhe wird durch die Hauptversammlung bestimmt.
- Sämtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erfüllung des Vereinszweckes (§ 2) zu verwenden.
- Der Vorstand (Gesamtvorstand) besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand leitet die Vereinsgeschäfte.
Dem geschäftsführende Vorstand gehören an:
Vereinsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Kassenwart
Sportleiter
Schriftführer
Jugendwart.
Zur Eintragung in das Vereinsregister werden als Vereinsvertreter angemeldet:
Vereinsvorsitzender
Stellvertretender Vereinsvorsitzender
Kassenwart.
Zur Vertretung der Vereins, gerichtlich und außergerichtlich, sind jeweils zwei der eingetragenen Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.
Dem erweiterten Vorstand gehören an:
Abteilungsleiter
Pressewart. - Der Vorstand wird in der Hauptversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt.
- Dem Vorstand obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen sowie Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen.
- Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet, im Falle seiner Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Über die Sitzungen und Beschlüsse ist vom Schriftführer Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
- Fällt ein Mitglied des Vorstands vor der Hauptversammlung aus, sei es durch Tod, Rücktritt oder dgl., so ist der Vorstand berechtigt, einen Ersatzmann zu wählen, der bis zur nächsten Hauptversammlung an die Stelle des Ausgeschiedenen tritt.
Die Hauptversammlung wählt jedes Jahr auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren einen Kassenprüfer. Die beiden Kassenprüfer haben vor der Jahreshauptversammlung eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in dieser Bericht zu erstatten.
- Sämtliche Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Ferner hat jedes Mitglied darauf zu achten, dass an den Vereinsgegenständen keine Beschädigungen entstehen. Falls doch durch Fahrlässigkeit eine Beschädigung an einem Vereinsgegenstand entstehen sollte, so haftet ganz allein der Schuldige. Entscheidung hierüber durch den Vorstand.
- Die Hauptversammlung soll in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres durchgeführt werden. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Zeitungsanzeigen unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen.
- Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten :
- Bericht des Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter über das abgelaufene Geschäftsjahr
- Entlastung des Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter
- Neuwahlen des Vorstandes und des Kassenprüfers
- Genehmigung des Haushaltsvorschlages
- Entscheidung über Beschwerden gegen den Ausschluss eines Mitgliedes
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Verschiedenes
- Anträge zur Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden.
- Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Die Abstimmung erfolgt durch Akklamation. Bei Wahlen zum Vorstand wird eine geheime Wahl durchgeführt, wenn mehrere Kandidaten zur Wahl stehen.
- Über die Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
- Der Vorsitzende kann jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen.
- Der Vorsitzende muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies von mindestens 10 (zehn) stimmberechtigten Mitgliedern unter Angabe des Grundes verlangt wird.
- Die außerordentliche Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung.
- Für die Durchführung gelten die gleichen Bestimmungen wie in § 11.
- Zur Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich :
- Änderung der Satzung: Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, neu eingefügt oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
- Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins: Wenn nicht mindestens drei Mitglieder sich entschließen, den Verein weiterzuführen. In diesem Fall kann der Verein nicht aufgelöst werden. Die Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung eine Beschlussfassung hierüber angekündigt ist.
- Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
- Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Dreieich, oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, oder
- an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Schießsports im Stadtteil Dreieichenhain.
- Beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 26. Januar 1974.
- Die Änderung des § 14 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung am 24. November 1978.
- Die Änderung des § 8 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 20. Januar 1979.
- Die Änderung der §§ 8 und 11 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 21. Januar 1983.
- Die Änderung des § 8 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 18. Januar 2002.
- Die Änderung der §§ 6 und 13 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 07. Maerz 2014.
- Die Änderung der §§ 2, 10 und 14 wurde beschlossen durch die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung am 06. Maerz 2015.